Im auch für Nicht-Jurist*innen wie mich immer wieder bereichernden Verfassungsblog schreibt Straf- und Völkerrechtler Christoph Safferling ausführlich über die Entwicklung des deutschen Strafrechts nach den Nazis.
Spätsommer 1951, Bonn: Das Bundesjustizministerium legt dem Bundestag seinen Entwurf für ein neues Staatsschutzstrafrecht vor, formuliert von Juristen, die einst für das NS-Regime arbeiteten. Der Kalte Krieg liefert den Anlass, die alten Konzepte zurückzuholen. Schon damals zeigt sich, wie im Namen der Sicherheit Strafgesetze gezielt genutzt werden können, um politische Gegner zu delegitimieren und die Kontrolle über gesellschaftliche Entwicklungen zu sichern.
Der gesamte Text führt noch einmal aus rechtsgeschichtlicher Sicht vor Augen, auf

