„Attraktiv für autoritäre Populisten": Christoph Safferling über die turbulente Geschichte des Strafrechts
Immer wieder nachträglich beängstigend, auf was für einem dünnen Fundament die Bundesrepublik eigentlich gegründet wurde.
Im auch für Nicht-Jurist*innen wie mich immer wieder bereichernden Verfassungsblog schreibt Straf- und Völkerrechtler Christoph Safferling ausführlich über die Entwicklung des deutschen Strafrechts nach den Nazis.
Spätsommer 1951, Bonn: Das Bundesjustizministerium legt dem Bundestag seinen Entwurf für ein neues Staatsschutzstrafrecht vor, formuliert von Juristen, die einst für das NS-Regime arbeiteten. Der Kalte Krieg liefert den Anlass, die alten Konzepte zurückzuholen. Schon damals zeigt sich, wie im Namen der Sicherheit Strafgesetze gezielt genutzt werden können, um politische Gegner zu delegitimieren und die Kontrolle über gesellschaftliche Entwicklungen zu sichern.
Der gesamte Text führt noch einmal aus rechtsgeschichtlicher Sicht vor Augen, auf was für einem dünnen Fundament die Bundesrepublik eigentlich gegründet wurde. In meinem Fach würde man sagen: Das war ganz schön mit der heißen Nadel gestrickt. Auch „hemdsärmelig" ist ein Wort, das mir dazu einfallen würde.
Aber nur, weil wir damals™ offenbar ein paar Kugeln entgangen sind, heißt das nicht, dass wir über den Berg sind. Ganz im Gegenteil, es ist so wichtig wie schon sehr lange nicht mehr, sich gegen autoritäre Strömungen in Gesellschaft und Politik aufzulehnen und für demokratische Prinzipien einzustehen.
Der politische Meinungsaustausch darf nicht vorschnell unter strafrechtlichen Generalverdacht gestellt werden. Wie schnell Strafrecht ideologisiert und zu politischen Zwecken missbraucht werden kann, zeigt der Blick in unsere eigene Nachkriegsgeschichte und die Auswüchse der Kommunistenverfolgung.
Strafrecht bleibt ein scharfes Schwert und schon die Drohung mit seinen Mitteln schüchtert ein. Es ist gerade deshalb attraktiv für autoritäre Populisten zur Absicherung von Macht. Demokratie aber lebt von Vielfalt, Argumenten und Überzeugungen. Der Ruf nach dem Strafrecht muss, bei aller berechtigter Sorge um die Sicherheit, immer ultima ratio bleiben.
